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Chefarztpflicht

die,

Bewilligungspflicht bei der Verschreibung bestimmter Medikamente durch einen Vetrauensarzt der Krankenkasse zwecks Kostenminimierung


Wortart: Substantiv
Kategorie: Amts- und Juristensprache
Erstellt von: anachoret
Erstellt am: 23.02.2010
Bekanntheit: 50%  
Bewertungen: 2 0

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Kommentare (3)


Der feine Unterschied:
"...eine Qualitätssicherungskommssion. Sie besteht aus...dem Chefarzt der NÖ Gebietskrankenkasse, dem leitenden Direktionsarzt der BVA..." Zum Unterschied vom "Chefarzt" der Gebietskrankenkassen betitelt die BVA ("Bundeskrankenkasse") ihre(Nicht-)Bewilliger offiziell "Direktionsarzt". Manchmal halten sich sogar Journalisten dran:Wie berichtet, gelangte der Krankenakt zumindest eines Mitarbeiters vom Direktionsarzt ins Personalbüro der Wiener Linien – und dürfte dort für mehrere Personen einsichtig abgelegt worden sein. http://www.wienerzeitung.at/DesktopDefault.aspx?TabID=3902&Alias=WZO&cob=409673Man beachte auch den Gebrauch (Missbrauch) des Wortes "einsichtig" - man liest ja auch schon vom "Haus mit uneinsichtigem Garten"! - Ein "Neo-Austriazismus" wie das immer häufigere Glanzstück "der Erstere / der Zweitere" - oder existieren solche Sprachgemeinheiten auch schon in D? Genialisch, wenngleich prinzipiell nicht neu, ist auch die Bildung "Chefarztpflichtigkeit in der Presseinfo der Ärztekammer NÖ (Chefarzt > chefarztpflichtig > Chefarztpflichtigkeit! Was kommt als Nächstes? "chefarztpflichtigkeitlich"? Dann könnt´ es ja noch weitergehen: Was wär´s mit einer Verchefarztpflichtigkeitlichung und danach wieder mit einer Verunchefarztpflichtigkeitlichung à la "Verunmöglichmachung"?)
Koschutnig 23.02.2010



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Österreichisches Deutsch bezeichnet die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich gebräuchlichen bairischen und alemannischen Dialekte.

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